Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Allgemeines
- Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Das heißt, dass der Eheschließung nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht
- Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes. (schauen sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen - Meldebescheinigung"
Eine persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen. Diesen können Sie per E-Mail oder telefonisch ausmachen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Folgende Unterlagen werden benötigt
- ein Nachweis des Personenstandes
- ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
- ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
- sofern sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, Nachweis der Gründung und Aufhebung dieser Ehe / Lebenspartnerschaft
Es können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
- der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- § 39 Personenstandsgesetz
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Spenge