Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

    Hinweis:

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland.

    Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden.

    In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.

    Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen.

    Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt.

    Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen.

    Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

     

    Zuständige Behörden:

    Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.

    Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Antragsberechtigt:

    Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, 

    Staatenlose, 

    heimatlose Ausländer oder 

    anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen.

    Fristen:

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.

     

     

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

    Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden.

    Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich.

    Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

    Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit)

    55,00 Euro

    Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit)

    80,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de