Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Aufnahme aus dem Ausland durch die obersten LandesbehördenOnline erledigen
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Aufnahme aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
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Ansprechpartner
Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-20600
Fax: 0571 807-30852
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Abs. 1 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rahden