Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung
Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Links § 34d Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühren für die Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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