Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Gewerbemeldungen
Gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, auf Waren oder Leistungen ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig bzw. unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.
Dies geschieht mittels einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung. Zur Erstattung der Anzeige können Sie persönlich im Rathaus vorstellig werden, oder das jeweils dafür vorgesehene, unterschriebene Antragsformular (s. Download) unter Beifügen einer Kopie des Personalausweises dem Ordnungsamt postalisch oder elektronisch zukommen lassen.
Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldung auch direkt online über den Gewerbe-Service des Landes NRW einreichen.
Reisegewerbekarten
Soll das Gewerbe nicht als stehendes, sondern unter den Voraussetzungen eines Reisegewerbes betrieben werden und fällt nicht unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten, so ist gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
Gemäß § 55 Abs. 1 betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Zur Prüfung des Antrages sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen.
Antrag auf Gewerbezentralregisterauszug
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.
Alternativ können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragten. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt Ihrer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.
Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Gewerbeauskünfte
Alle gewerberechtlichen Meldungen in Form von Gewerbeanzeigen innerhalb des Stadtgebietes werden im Gewerberegister geführt. Eine Abfrage von Grunddaten, worunter gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO der Name, die betriebliche Anschrift und die Tätigkeit des Gewerbetreibenden zählt, ist beim Ordnungsamt möglich.
Behörden, Unternehmen und Privatpersonen mit berechtigtem Interesse ist darüber hinaus eine erweiterte Gewerbeauskunft vorenthalten, soweit die Auskunft über erweiterte Gewerbemeldedaten einer Zweckbindung unterliegen.
Der Antrag zur erweiterten Auskunft hat schriftlich unter der Angabe folgender Daten zu erfolgen:
- Firmierung, Name und Adresse des Absenders
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
- Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Eine Auskunft erfolgt ausschließlich schriftlich und kann nicht per Mail oder Telefax erteilt werden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Gewerbemeldungen nach § 14 GewO
- Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen:
o bei schriftlicher Anzeige: ausgefülltes Meldeformular
o Personalausweis oder sonstiges amtl. Ausweisdokument
o bei abweichender Adresse der Betriebsstätte von der Meldeadresse: Mietvertrag
o bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
o vorliegende Erlaubnisse - Gewebeabmeldungen:
o bei schriftlicher Anzeige: ausgefülltes Meldeformular
o Personalausweis oder sonstiges amtl. Ausweisdokument
Reisegewerbekarten nach dem III. Titel der GewO
- Personalausweis
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- vorliegende Erlaubnisse
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis
- Reisepass mit Meldebescheinigung
- Unterlagen der fordernden Behörde
Gewerbeauskunft aus dem Gewerberegister
- erweiterte Auskünfte: formloser Antrag unter Angabe der o.g. erforderlichen Daten
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen (Akzessorietät)
- Beispiel: Ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen
- Sie üben Ihre Tätigkeit aus:
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen
- Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
- Ihre Qualifikation und
- Ihre geordneten Vermögensverhältnisse
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
- EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
- EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnisbefreiung und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnisbefreiung gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnisbefreiung widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath