Erlaubnis für Versicherungsvermittler BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wer gewerbsmäßig  

    • den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
    • über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten

    will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.

    Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen  Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

    Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können  hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

    Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.

     

    Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

    Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

    Hierfür benötigen Sie:

    • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
    • ein Konto der  BundID
    • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

     

    Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bca75830f0b03e3f5c1cbcae31c6f1e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IHK Mittlerer Niederrhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 109

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 241-0

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen (Akzessorietät)
      • Beispiel: Ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen
    • Sie üben Ihre Tätigkeit aus:
      • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
      • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen
    • Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über:
      • Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
      • Ihre Qualifikation und
      • Ihre geordneten Vermögensverhältnisse
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
      • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
      • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:

    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnisbefreiung und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnisbefreiung gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnisbefreiung widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

    Fristen

    keine Hinweis: Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Befreiung erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach IHK unterschiedlich.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
    • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
    • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
    • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
    • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
    • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
    • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

    Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

    Weitere Informationen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de