Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
- über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten
will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.
Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.
Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.
Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen (Akzessorietät)
- Beispiel: Ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen
- Sie üben Ihre Tätigkeit aus:
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
- im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen
- Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
- Ihre Qualifikation und
- Ihre geordneten Vermögensverhältnisse
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
- EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
- EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnisbefreiung und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnisbefreiung gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnisbefreiung widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
- Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
- Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
- Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
- Änderung der Registerdaten = 27,00 €
- Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach