Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Gem. § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis.

    Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

    Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9dae583311f1e25681270915a322a992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Formulare

    Forms available: Yes
    Written form required: Yes
    Informal application possible: No
    Personal appearance required: No

    Online services available: Yes

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 10,20 Euro bis 767,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de