Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Gem. § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis.
Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schwerte
- 10,20 Euro bis 767,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024