Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dürfen Fahrzeuge / Fahrzeug-kombinationen bzw. Transporte bei Überschreitung folgender Maße grundsätzlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen:

    Breite:     2,55 Meter Länge: - Einzelfahrzeug: 12,00 Meter   - Sattelzug: 15,50 Meter   - Zug:  18,00 Meter Höhe:  4,00 Meter   Gewicht: 40,00 Tonnen  

    Bei Überschreitung dieser Werte ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und / oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1, Nr. 5, StVO erforderlich.

    Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist immer dann erforderlich, wenn von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite für ein Fahrzeug bedingt durch die Ladung (Transportgut) nicht eingehalten werden. Nicht das Fahrzeug weist also die Übermaße auf, sondern die (über das Fahrzeug hinausstehende) Ladung ist zu lang, zu breit oder hoch.

    Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist erforderlich, wenn die Abmessungen und / oder das Gewicht des Fahrzeuges/der Fahrzeugkombination die o.g. Werte überschreiten und bei Fahrzeugen ohne ausreichendes Sichtfeld für den Fahrzeugführer/in (Bagger, Radlader, etc.). Beachten Sie bitte, dass Sie in diesen Fällen zwingend eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigen (Ausnahme zu den Bau- und Betriebsvorschriften).

    Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 bzw. 46 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk

    a) der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder

    b)das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.

    Sollten Sie häufiger Großraum-/Schwertransporte durchführen, empfehle ich Ihnen, sich im Online-Verfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) kostenlos anzumelden. Hier können Sie Ihren Antrag online einstellen und auch den Verfahrensstand jederzeit einsehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_13e150aad3bdca3f93b5f2b7d534e28a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • formgebundener Antrag (siehe Downloadbereich)
    • Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein)
    • bei einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (zu beantragen bei: Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln; E-Mail: stvzo@bezreg-koeln.nrw.de)

    Formulare

    Forms available: Yes
    Written form required: Yes
    Informal application possible: No
    Personal appearance required: No

    Online services available: Yes

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Cost type: variable

    Designation of the costs: fee

    The VEMAGS Fee Calculator assists in determining the fees that will likely be charged for the permit and approval notice.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de