Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dürfen Fahrzeuge / Fahrzeug-kombinationen bzw. Transporte bei Überschreitung folgender Maße grundsätzlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen:

    Breite:     2,55 Meter Länge: - Einzelfahrzeug: 12,00 Meter   - Sattelzug: 15,50 Meter   - Zug:  18,00 Meter Höhe:  4,00 Meter   Gewicht: 40,00 Tonnen  

    Bei Überschreitung dieser Werte ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und / oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1, Nr. 5, StVO erforderlich.

    Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist immer dann erforderlich, wenn von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite für ein Fahrzeug bedingt durch die Ladung (Transportgut) nicht eingehalten werden. Nicht das Fahrzeug weist also die Übermaße auf, sondern die (über das Fahrzeug hinausstehende) Ladung ist zu lang, zu breit oder hoch.

    Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist erforderlich, wenn die Abmessungen und / oder das Gewicht des Fahrzeuges/der Fahrzeugkombination die o.g. Werte überschreiten und bei Fahrzeugen ohne ausreichendes Sichtfeld für den Fahrzeugführer/in (Bagger, Radlader, etc.). Beachten Sie bitte, dass Sie in diesen Fällen zwingend eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigen (Ausnahme zu den Bau- und Betriebsvorschriften).

    Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 bzw. 46 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk

    a) der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder

    b)das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.

    Sollten Sie häufiger Großraum-/Schwertransporte durchführen, empfehle ich Ihnen, sich im Online-Verfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) kostenlos anzumelden. Hier können Sie Ihren Antrag online einstellen und auch den Verfahrensstand jederzeit einsehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e69f7c4bd1fca40f44d7b1c5523d6c0c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • formgebundener Antrag (siehe Downloadbereich)
    • Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein)
    • bei einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (zu beantragen bei: Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln; E-Mail: stvzo@bezreg-koeln.nrw.de)

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare  vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    zwischen 40,00 und 1.300,00

    Antragsteller, die nicht bei VEMAGS registriert sind, müssen mit erhöhten Gebühren rechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de