Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dürfen Fahrzeuge / Fahrzeug-kombinationen bzw. Transporte bei Überschreitung folgender Maße grundsätzlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen:
Breite: 2,55 Meter Länge: - Einzelfahrzeug: 12,00 Meter - Sattelzug: 15,50 Meter - Zug: 18,00 Meter Höhe: 4,00 Meter Gewicht: 40,00 TonnenBei Überschreitung dieser Werte ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und / oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1, Nr. 5, StVO erforderlich.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist immer dann erforderlich, wenn von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite für ein Fahrzeug bedingt durch die Ladung (Transportgut) nicht eingehalten werden. Nicht das Fahrzeug weist also die Übermaße auf, sondern die (über das Fahrzeug hinausstehende) Ladung ist zu lang, zu breit oder hoch.
Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist erforderlich, wenn die Abmessungen und / oder das Gewicht des Fahrzeuges/der Fahrzeugkombination die o.g. Werte überschreiten und bei Fahrzeugen ohne ausreichendes Sichtfeld für den Fahrzeugführer/in (Bagger, Radlader, etc.). Beachten Sie bitte, dass Sie in diesen Fällen zwingend eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigen (Ausnahme zu den Bau- und Betriebsvorschriften).
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 bzw. 46 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk
a) der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
b)das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.
Sollten Sie häufiger Großraum-/Schwertransporte durchführen, empfehle ich Ihnen, sich im Online-Verfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) kostenlos anzumelden. Hier können Sie Ihren Antrag online einstellen und auch den Verfahrensstand jederzeit einsehen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- formgebundener Antrag (siehe Downloadbereich)
- Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein)
- bei einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (zu beantragen bei: Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln; E-Mail: stvzo@bezreg-koeln.nrw.de)
Formulare
Forms available: Yes
Written form required: Yes
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Online services available: Yes
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Cost type: variable
Designation of the costs: fee
The VEMAGS Fee Calculator assists in determining the fees that will likely be charged for the permit and approval notice.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024
Stichwörter
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