Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn
- die Ladung oder
- die Abmessungen,
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Formulare
Forms available: Yes
Written form required: Yes
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Online services available: Yes
Voraussetzungen
Hinweise für Wesel
In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen. Für Fahrzeuge und Kombinationen, die diese Abmessungen und Gewichte überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO bei der Bezirksregierung Düsseldorf und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO beim hiesigen Fachdienst Straßenverkehr zu beantragen.
Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann.
Für Transporte, deren Abmessungen lediglich durch die Ladung überschritten werden, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung des o.g. Fachdienstes erforderlich (§46 Nr. 5 StVO).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesel
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
Hinweise für Wesel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wesel
Kosten
Cost type: variable
Designation of the costs: fee
The VEMAGS Fee Calculator assists in determining the fees that will likely be charged for the permit and approval notice.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Für Spediteure, die ihren Betriebssitz in den kreisangehörigen Städten Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde oder Wesel haben, sind für diese Ausnahmegenehmigungen die jeweiligen Ordnungsämter der Städte zuständig.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024