Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
In der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung sind die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen von Fahrzeugen geregelt. Müssen besonders große oder schwere Güter transportiert werden oder sind größere Spezialfahrzeuge unterwegs, bedarf dies einer Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch dann, wenn die Bauart des Fahrzeugs dem Fahrer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (zum Beispiel bei Baggern oder bestimmten Kranwagen).
Die Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte werden über das Internet abgewickelt. Möglich wird dies durch die Anbindung der Kreisverwaltung an das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, kurz "VEMAGS" genannt.
Anleitungen zur Registrierung und weitere Informationen erhalten Sie unter www.vemags.de oder bei Frau Lienen.
Private Begleitung (BF-4) im Kreis Viersen
Als erste Strecke werden Transporte auf der B 221 zwischen der A 61 Anschlussstelle (AS) Kaldenkirchen und der Kreisgrenze zu Kleve in beide Fahrtrichtungen privat begleitet.
Die privaten Begleitfahrzeuge mit nach hinten, vorn und seitlich wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF-4) sind nach Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten auszurüsten.
Die beizubringenden Unterlagen für die eingesetzten Verwaltungshelfer entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Liste.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Formulare
Forms available: Yes
Written form required: Yes
Informal application possible: No
Personal appearance required: No
Online services available: Yes
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Cost type: variable
Designation of the costs: fee
The VEMAGS Fee Calculator assists in determining the fees that will likely be charged for the permit and approval notice.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024
Stichwörter
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