Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    In der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung sind die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen von Fahrzeugen geregelt. Müssen besonders große oder schwere Güter transportiert werden oder sind größere Spezialfahrzeuge unterwegs, bedarf dies einer Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch dann, wenn die Bauart des Fahrzeugs dem Fahrer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (zum Beispiel bei Baggern oder bestimmten Kranwagen).

    Die Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte werden über das Internet abgewickelt. Möglich wird dies durch die Anbindung der Kreisverwaltung an das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, kurz "VEMAGS" genannt.

    Anleitungen zur Registrierung und weitere Informationen erhalten Sie unter www.vemags.de oder bei Frau Lienen.

    Private Begleitung (BF-4) im Kreis Viersen

    Als erste Strecke werden Transporte auf der B 221 zwischen der A 61 Anschlussstelle (AS) Kaldenkirchen und der Kreisgrenze zu Kleve in beide Fahrtrichtungen privat begleitet.

    Die privaten Begleitfahrzeuge mit nach hinten, vorn und seitlich wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF-4) sind nach Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten auszurüsten.

    Die beizubringenden Unterlagen für die eingesetzten Verwaltungshelfer entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Liste.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dba8662fbe5dba70eec2d62b99147fed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Formulare

    Forms available: Yes
    Written form required: Yes
    Informal application possible: No
    Personal appearance required: No

    Online services available: Yes

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Cost type: variable

    Designation of the costs: fee

    The VEMAGS Fee Calculator assists in determining the fees that will likely be charged for the permit and approval notice.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de