Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Hinweise für Kleve
Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Großraum- und Schwertransporte werden teilweise mit Fahrzeugen durchgeführt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zusätzlich muss der Kreis Kleve für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilen.
Den Antrag zu § 70 StVZO finden Sie unter diesem Link.
Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.
Die Kreisverwaltung nutzt das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte "VEMAGS".
Den Link zur VEMAGS Antragstellung finden Sie auf dieser Seite. Zudem wird unter Dokumente auch noch der "Fax-Antrag" bereit gestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024
Stichwörter
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