Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Kleve

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse/Veranstaltungen, Verkehrsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Formulare  vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de