Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Hinweise für Lage

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben.

    Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Eltenteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.

    Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerservice beantragen, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_48a7ccfd741e6bb6404b7627597bfaff

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Format 45 x 35 mm)
      mit einem hellen Hintergrund. - nicht älter als 2 Jahre!
      Hierbei muss die Gesichtshöhe 32 bis 36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz betragen. Die Kopfhaltung darf nicht geneigt, gedreht oder gekippt sein, sie muss gerade sein 
    • Ihren alten Reisepass - hilfsweise der Personalausweis, falls der alte Reisepass nicht aufzufinden ist
    • Bei einer Erstausstellung bringen Sie bitte auch den Kinderausweis (falls vorhanden) mit
    • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch (bei erstmaliger Beantragung)
    • Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuaustellung wegen Heirat
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer:in) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift

    Formulare

    Hinweise für Lage

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
       

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeit:

    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahre: 10 Jahre
       

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    • in der Regel innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Für die Ausstellung des Reisepasses sind folgende Gebühren zu zahlen:

    • 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahre
    • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
    • 26,00 Euro Vorläufiger Reisepass

    zusätzlich

    • 32,00 Euro für Express-Bestellung
    • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlichen zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de