Express-Reisepass beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls:
- Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
- Eheurkunde oder
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro
- einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro
- einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kirchlengern
Weitere Informationen
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Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses
Fingerabdrücke:
Standardfall:
- Rechter und linker Zeigefinger
Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:
- Kinder unter 6 Jahren
- Dauerhafte medizinische Gründe
Informationen zu den Chip-Daten
- Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
- Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
- Kein Abgleich mit Datenbanken
- Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
- Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.
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Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
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Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.02.2024
Stichwörter
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