Einwendungen im Planfeststellungsverfahren Prüfung

    Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren für größere konkrete Vorhaben in der Infrastruktur (zum Beispiel den Bau oder die Erweiterung von Auto-, Eisen- oder auch Stadtbahnen, Flugplätzen, Deponien, Leitungstrassen oder Gewässerausbauten).

    Diese Planungen und Ausbauten berühren bei und durch ihre Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an privaten Interessen. Der Ablauf des Verfahrens ist in den Fachplanungsgesetzen, zum Beispiel dem Bundesfernstraßengesetz und allgemein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder geregelt.

    Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

    • Mitwirkung bei der Planfeststellung nach Bundes- und Landesrecht
    • Offenlage von Plänen anderer Behörden
    • Koordinierung der Stellungnahmen der Stadt Krefeld, sofern nicht der Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig ist

    Während des Anhörungsverfahrens werden die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme für einen Monat beim Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Die Auslegung der Unterlagen wird mindestens eine Woche vor Beginn im Krefelder Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Beendigung der Auslegung können je nach angegebener Frist für zwei bis vier Wochen Einwendungen bei der Anhörungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Einwendungen, die bei der Stadt Krefeld eingereicht werden, werden nach Ablauf der Einwendungsfrist gebündelt an die Anhörungsbehörde weitergeleitet.

    Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Der Planfeststellungsbeschluss wird für zwei Wochen bei Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses ist zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6199ded85eff0a97154792549a7fc44d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Widmungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3846

    E-Mail: widmungen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de