Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Import von Tieren
Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;
Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Export von Tieren
Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.
Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Für Hunde / Katzen
- Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
- evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich
Für Pferde
- Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
- evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich
Voraussetzungen
Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__6.html
Bezeichnung: Durchführungsverordnung (EU Heimtierverordnung)
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32013R0576&from=DE
Bezeichnung: Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/BJNR024370992.html
Bezeichnung: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Veterinaer%E2%80%93Lebensmittelueberwachungsaemter/
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh