Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die jeweils vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen aus. Diese wird in der Online-Datenbank (TRACES) erfasst. Hierüber wird die jeweilige Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport informiert.
Für Tierhalter, die regelmäßig Nutztiere ins Ausland verbringen, empfehlen wir, sich als Handelsbeteiligte in Traces anzumelden. Ein solcher Zugang vereinfacht das Ausstellen der Bescheinigungen erheblich.
Bitte erfragen Sie das für Sie erforderliche Anmeldeformular bei den u. g. Ansprechpartnern.
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Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__6.html
Bezeichnung: Durchführungsverordnung (EU Heimtierverordnung)
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32013R0576&from=DE
Bezeichnung: Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/BJNR024370992.html
Bezeichnung: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Veterinaer%E2%80%93Lebensmittelueberwachungsaemter/
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
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