Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere

    Benötigen Sie für ein oder mehrere Tiere ein Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die jeweils vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen aus. Diese wird in der Online-Datenbank (TRACES) erfasst. Hierüber wird die jeweilige Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport informiert.

    Für Tierhalter, die regelmäßig Nutztiere ins Ausland verbringen, empfehlen wir, sich als Handelsbeteiligte in Traces anzumelden. Ein solcher Zugang vereinfacht das Ausstellen der Bescheinigungen erheblich.

    Bitte erfragen Sie das für Sie erforderliche Anmeldeformular bei den u. g. Ansprechpartnern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b7b459e1bc93a5ecd8d03b6e84617aca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Handelsverkehr mit Nutztieren - Untersuchung Anmeldeformular erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de