Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere

    Benötigen Sie für ein oder mehrere Tiere ein Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.

    Weitere Informationen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e53b4afabf6901cf7ca2a541c1aaf86

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mevissenhof 42

    41068 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mevissenhof 42

    41068 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Hunde / Katzen

    1. EU- oder Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
    2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Für Pferde

    1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
    2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

    Das für den Wohnort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachdienst) nennt die Unterlagen, die das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus begleiten müssen.

    Voraussetzungen

    Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    EUR 10 bis EUR 169 je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de