Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Hunde / Katzen
- EU- oder Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
- evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich
Für Pferde
- Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
- evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich
Das für den Wohnort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachdienst) nennt die Unterlagen, die das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus begleiten müssen.
Voraussetzungen
Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__6.html
Bezeichnung: Durchführungsverordnung (EU Heimtierverordnung)
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32013R0576&from=DE
Bezeichnung: Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/BJNR024370992.html
Bezeichnung: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Veterinaer%E2%80%93Lebensmittelueberwachungsaemter/
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
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