Förderung von bedürftigen jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten, wenn ein laufender Leistungsbezug von, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) besteht
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in der Schule sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh im Themenfeld Jobcenter Kreis Gütersloh.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Wohngeld (WoGG) oder
- Kinderzuschlag (KiZ) nach dem Bundkindergeldgesetz (BKGG) oder
- Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Bürgergeld - (SGB II) beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Diese werden lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag beim Jobcenter des Kreises Gütersloh erforderlich.
Nach Antragstellung erhält das Kind eine Bildungskarte, über die alle Förderungen abgerechnet werden. Für die Lernförderung und die Schülerbeförderung sind gesonderte Unterlagen notwendig, sie können nicht ohne weitere Bearbeitung über die Bildungskarte abgerechnet werden. Nähere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 08.11.23