Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Förderung von bedürftigen jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten, wenn ein laufender Leistungsbezug von, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) besteht

    Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in der Schule sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

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    Technisch geändert am 14.09.2024

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    5.4.9: Bildung und Teilhabe (BuT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-4469

    Fax: 05241 85-4351

    E-Mail: but@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.2-50.1 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 12 - 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh im Themenfeld Jobcenter Kreis Gütersloh.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    • Wohngeld (WoGG) oder
    • Kinderzuschlag (KiZ) nach dem Bundkindergeldgesetz (BKGG) oder
    • Sozialhilfe (SGB XII) oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Bürgergeld - (SGB II) beziehen.

    Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Diese werden lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag beim Jobcenter des Kreises Gütersloh erforderlich.

    Nach Antragstellung erhält das Kind eine Bildungskarte, über die alle Förderungen abgerechnet werden. Für die Lernförderung und die Schülerbeförderung sind gesonderte Unterlagen notwendig, sie können nicht ohne weitere Bearbeitung über die Bildungskarte abgerechnet werden. Nähere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 08.11.23

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de