Versammlung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Formulare
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:
- Anmelder
- Veranstalter
- Anlass/Thema
- Ortsangabe
- Zeitpunkt
- Teilnehmerzahl
- Hilfsmittel
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Hinweise für Coesfeld
Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet
Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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