Versammlung

    Versammlung

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.

    Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.

    Formulare

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-0

    Fax: 02541 14-224

    E-Mail: kreispolizeibehoerde@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:

    • Anmelder
    • Veranstalter
    • Anlass/Thema
    • Ortsangabe
    • Zeitpunkt
    • Teilnehmerzahl
    • Hilfsmittel

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet

    Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de