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Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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