vorgesehen zum Löschen - Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei Fortführung einer Sammlung durch Erben

    Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall

    Wenn Sie eine Waffen- oder Munitionssammlung infolge eines Erbfalls erwerben und behalten wollen, müssen Sie für die Fortführung der Sammlung eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Eine Erbin oder ein Erbe von Waffen kann innerhalb von einem Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen beziehungsweise die Waffen in die vorhandene Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Die Waffen sind nach dem Waffengesetz mit einem Blockiersystem zu versehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca417e79e2af3fdd0e50ad6a1edfe1ad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Der Erblasser oder die Erblasserin war Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis nach § 17 Waffengesetz.
    • Sie sind Erwerber oder Erwerberin einer Sammlung im Sinne des § 17 Waffengesetzes infolge eines Erbfalles.
    • Sie haben bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein Blockiersystem einbauen lassen, sofern kein anderes Bedürfnis nach § 8 und §§ 13 ff. WaffG vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung
    • Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG) und gegebenenfalls das Vorhandensein eines Blockiersystems
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Erwerbserlaubnis: in der Regel unbefristet

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • : 30,00€
    • für die Eintragung (je nach Anzahl der Waffen): 10,00€ bis 50,00€
    • pro Waffe bzw. pro Lauf (Kosten für das Blockiersystem): 150,00€ bis 200,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Erblasserin, der Erblasser berechtigte/r Besitzer/in der Waffen war und die Erbin beziehungsweise der Erbe zuverlässig und persönlich geeignet ist.

    Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
    • Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
    • Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister

    Eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition wird nicht erteilt, eventuell vorhandene Munition ist einem Berechtigten zu übergeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de