Pflegeversicherung Informationen

    Informationen zur Pflegeversicherung im Internet

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Internetseite bietet umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung für:

    • Pflegebedürftige,

    • pflegende Angehörige und

    • Pflegekräfte.

    Die Pflegestärkungsgesetze schaffen die Grundlage für mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige und mehr Zeit für Pflegekräfte. Auf der Internetseite finden Sie:

    • Informationen zu finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung

    • Informationen rund um die Pflege

    • Antworten auf Fragen zur Pflege und Pflegeversicherung

    Lösungsangebote für Probleme im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bfa706f96f4ff750c84b4f4571c485ac

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Pflege, Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Einrichtungen, die erstmalig beim Kreis Euskirchen einen Antrag auf Investitionskostenförderung stellen, werden gebeten, folgende Unterlagen beizufügen:

    • Bestätigung der gesonderten Berechnung gem. § 12 APG DVO NRW
    • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Abs.1 SGB XI
    • Kopie der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für den unterzeichnenden Antragsteller durch Ausfüllen der beigefügten Anzeige und zusätzlich für die GmbH durch Handelsregisterauszug und Kopie des Gesellschaftervertrages.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite des BMFSJF: www.wege-zur-pflege.de

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Noch mehr Fragen? Rufen Sie an!

    Unser Bürgertelefon zur Pflegeversicherung erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 3406066-02.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen können Sie nachlesen auf der Internetseite: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit, LS5 am 07.02.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de