Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Will ein Deutscher im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
    Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

    Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

    Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch das Standesamt wird empfohlen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_701f7bcdab6abc5f1bad5abfcadb76ff

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    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind im Original und nicht als Kopie einzureichen. Das Standesamt gibt im Rahmen der Beratung Auskunft über die erforderlichen Unterlagen. 

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    40,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige

    66,00 Euro für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

    Gem. Anhang 1.5b 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de