Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass einer beabsichtigen Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

    Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen zur Vorlage beim ausländischen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies gilt allerdings nur für einen Teil der ausländischen Staaten. In welchem Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erfahren Sie über die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder das ausländische Standesamt).

    Nach einer Eheschließung im Ausland wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes zur weiteren Beratung.

    Ausländer benötigen zur Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis. Stellt der Heimatstaat ein solches nicht aus, wird automatisch bei der Anmeldung der Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 72

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind individuell.
    Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern zur Verfügung.

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Hinweise für Lage

    • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, deutsches Recht 55,00 Euro
    • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, ausländisches Recht 100,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de