Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Sie wollen im Ausland heiraten?
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z. B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, die Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, die Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Wohnen Sie bereits im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Welche dies sind, sagt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.
Ein Ehefähigkeitszeugnis für in Dülmen wohnhafte deutsche Staatsangehörige kann nun auch online beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.
Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden.
Nach der Eheschließung im Ausland ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen. Dies dient als Beweis, dass die Urkunde echt ist.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.
Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Somit steht Ihnen eine deutsche Personenstandsurkunde zur Verfügung.
Eine Nachbeurkund kann nun ebenfalls online beantragt werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung von Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
- Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr (für die gerichtliche Entscheidung)
Formulare
- Formulare: beim Standesamt
Voraussetzungen
Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.
Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Personenstandsverordnung des jeweiligen Bundeslandes und:
- Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- § 1309 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 1306 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 4 Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungs-Kostengesetz JVKostG)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz JVKostG), Kostenverzeichnis Anlage (zu § 4 Abs. 1) Kostenverzeichnis, Nr. 1330
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- § 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
- Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dülmen
- 50,00 EUR für ein Ehefähigkeitszeugnis
- 50,00 EUR für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Kartenzahlung möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.
Weitere Informationen
- Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen