Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Sie wollen im Ausland heiraten?
    Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

    Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z. B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, die Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, die Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

    Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
    Wohnen Sie bereits im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Welche dies sind, sagt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis für in Dülmen wohnhafte deutsche Staatsangehörige kann nun auch online beantragt werden. 
    Bitte beachten Sie, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist. 

    Ehefähigkeits- zeugnis

    Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden.

    Nach der Eheschließung im Ausland ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen. Dies dient als Beweis, dass die Urkunde echt ist.

    Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.

    Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Somit steht Ihnen eine deutsche Personenstandsurkunde zur Verfügung.

    Eine Nachbeurkund kann nun ebenfalls online beantragt werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.

    Nach- beurkundung Eheschließung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0101d32a79f0e4ff85d0bc4194d50951

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung von Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
    • Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr (für die gerichtliche Entscheidung)

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    • 50,00 EUR für ein Ehefähigkeitszeugnis
    • 50,00 EUR für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    Kartenzahlung möglich

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de