Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Wir ziehen um!!!

    Ab dem 13.04.2024 werden Trauungen nicht mehr im Standesamt in der Krämerstraße 2 A sondern in unserem neuen Trauzimmer im Zeitungsmuseum, Pontstraße 13, 52062 Aachen stattfinden! Der Raum ist dann barrierefrei und es können bis zu 40 Gäste mitgebracht werden.

    Ab voraussichtlich Mitte Mai 2024 wird der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umziehen. Dieser Bereich ist ebenfalls barrierefrei erreichbar. Auf Grund des anstehenden Umzuges ist mit verzögerten Terminen und Erstellung von Urkunden ab 19. KW zu rechnen. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen daher möglichst umgehend mit! Danke!

     

    Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen heiraten, ist das Standesamt Aachen gleichfalls für Ihre Anmeldung zuständig.

    Wichtig: Terminabsprache erforderlich!

    Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden.

    Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher telefonisch unter der 0241 432-3409 unverbindlich reserviert werden. Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) können nicht berücksichtigt werden. Es werden keine Reservierungswünsche per Mail entgegen genommen. Pro Paar kann nur ein Termin reserviert werden.
    Durch die Terminvergabe per Telefon ist das Zufallsprinzip gegeben und jedes Paar hat die gleiche Chance seinen Wunschtermin zu erhalten.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Anmeldung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, einen geeigneten Termin zu finden. Bei Auslandsbeteiligung gibt es allerdings auch einige Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

    Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

    Wenn z.B. ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat,

    • ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist,
    • ein*e Partner*in adoptiert ist,
    • ein*e Partner*in für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat,
    • ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.)

    kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Dies kann bei einer persönlichen Vorsprache, wenn möglich beider Verlobten erfolgen (Terminabsprache erforderlich).
    In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail (ehe@mail.aachen.de) aus.

    Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden:

    1. Vollständiger Name
    2. Wohnort
    3. Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?)
    4. Geburtsdatum, -ort und - Land
    5. Familienstand; falls geschieden: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung)?
    6. Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt?
    7. Telefonnummer
    8. Weitere Besonderheiten Ihrerseits: z.B. Inhaber eines deutschen blauen Reiseausweis (anerkannte*r Geflüchtete*r), Namensänderung, Personenkreis Spätaussiedler*in/Vertriebene*r zugehörig ...

    Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann. Wir vergessen Sie nicht, daher sehen Sie von einer Erinnerungsmail ab.

    Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren.

    Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten (Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren über das Oberlandesgericht Köln):
    Soweit Verlobte nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, wird oft vom Heimatland eine "Erlaubnis" über die Eheschließung in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) ausgesprochen. Das EFZ ist in der Regel sechs Monate gültig. In dieser Zeit muss die Eheschließung erfolgt sein, sonst verfällt die Erlaubnis. Das Heimatland hat dann geprüft, ob die Verlobten aus Ihrer Sicht heiraten dürfen.
    Jedoch stellt nicht jedes Land eine solche Urkunde aus. Dann muss durch ein Antragsverfahren beim Oberlandesgericht Köln (OLG)(zuständig für das Standesamt Aachen) diese Prüfung der Ehefähigkeit ersetzt werden. Das Verfahren wird bei der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt beantragt und dauert in der Regel 4-6 Wochen, falls nicht Unterlagen nachgefordert werden. In der Regel kann Ihnen die Kollegin des Standesamtes bereits bei der Antragstellung sagen, ob aus speziellen Gründen mit Verzögerungen zu rechnen ist. Sobald die Erlaubnis durch das OLG ausgesprochen wurde, muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen bzw. wenn der andere Verlobte ein EFZ vorgelegt hat, verkürzt sich die Erlaubnis entsprechend. Dann kann jedoch ein neues EFZ mit längerer Laufzeit vorgelegt werden.
    Neben den Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung in Aachen sind weitere Gebühren einkommensabhängig an das OLG zu leisten. Die Gebühr beträgt dort zwischen 15 € und 305 € je zu überprüfender Person.
    Lebt noch ein*e Verlobte*r im Ausland und ist visumspflichtig, kann das Standesamt mit Erhalt des positiven Prüfungsergebisses eine Bescheinigung über die geplante Eheschließung ausstellen. Diese kann dann zur Vorlage bei der deutschen Botschaft zwecks Erwirkung eines Heiratsvisums dienen. 

    Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten gleichen Geschlechts:
    Ausländische Verlobte gleichen Geschlechts müssen kein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Eheschließung in Deutschland vorlegen. Des weiteren entfällt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Prüfung beim Oberlandesgericht und das Standesamt selber entscheidet direkt über die Ehefähigkeit der Verlobten.

    Allgemeines

    Falls nur ein*e Verlobter kommen kann, muss eine "Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung" ausgefüllt und unterschrieben von dem bei der Anmeldung nicht anwesenden Person mitgebracht werden.

    Ausweispapiere müssen in der Regel im Original vorgelgt werden. Ist dies nicht möglich (z.B. Verlobte*r lebt im Ausland), muss eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kopie Lichtbild, Unterschrift des Inhabers und austellende Behörde muss erkennbar sein) vorgelegt werden. Falls die Beglaubigung so nicht möglich ist, werden wir Sie informieren, welche Möglichkeiten ausnahmsweise akzeptiert werden.

    Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden, Vaterschaftsfeststellung, Sorgererklärungen zusätzlich zu den anderen Unterlagen vorgelegt werden.

    Folgende Fallkonstellationen kommen beim Standesamt Aachen recht häufig vor und sind daher beispielhaft bereits benannt:

    1.
    Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, noch nicht verheiratet:
    - gültiger Personalausweis/Reisepass
    - Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt*
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, maximal 10 Tage alt (beinhaltet Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit)*

    2.
    Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, in Deutschland verheiratet und rechtskräftig geschieden:
    - gültiger Personalausweis/Reisepass
    - Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt*
    - Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt*
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*

    3.
    Verlobte*r deutsch (keine doppelte Staatsangehörigkeit!), Personenkreis der Spätaussiedler/Vertrieben, geboren im Ausland, ledig bzw. Heirat in Deutschland und in Deutschland geschieden:
    - gültiger Personalausweis/Reisepass
    - Geburtsurkunde mit Übersetzung (neue Urkunden müssen eine Apostille/Legalisation haben, Alte (bei damaliger Immigration vorgelegt) nicht)
    - Registrierschein, Bundesvertriebenenausweis ...
    - Nachweis über die Namensänderung (§ 94 Bundesvertriebenengesetz/öffentlich-rechtliche Namensänderung) ab 01.01.1993
    - Familienbuch der Eltern, angelegt bei einem deutschen Standesamt (falls vorhanden)
    - weitere Nachweise über die deutsche Staatsbürgerschaft (falls vorhanden)
    - falls geschieden: Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt*
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt) *

    4.
    Verlobte*r deutsch, beide Wohnsitz im Ausland, Heirat in Aachen:
    Unterlagen siehe oben, aber:
    erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (Belgien, Niederlande, Türkei...) (möglichst aktuell, je nach Land und Entfernung)

    5.
    Verlobte*r deutsch (eingebürgert), in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland wohnhaft:
    - Personalausweis/Reisepass (zusätzlich bei doppelter Staatsbürgerschaft: türk. Reisepass)
    - mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell)
    - Einbürgerungsurkunde
    - Nachweis über Namenserklärung nach Einbürgerung (falls Veränderung erfolgt ist)
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*

    6.
    Verlobte*r türkisch, in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland/in der Türkei wohnhaft:
    - Reisepass /Nachweis des Ausländeramtes über den Aufenthaltstitel
    - mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell)
    - Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das türkische Konsulat bzw. Heimatbehörde (max. 6 Monate gültig)
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes in Deutschland (maximal 10 Tage alt)*
    - Meldebescheinigung der türkischen Heimatbehörde (Nüfus kayit örnegi) übersetzt (www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), Daten zum*zur Verlobten reichen (Eltern/Geschwister müssen nicht aufgeführt sein)

    7.
    Verlobte*r niederländisch, in den Niederlanden geboren, ledig, in den Niederlanden wohnhaft:
    - Reisepass/Identitätskarte
    - mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell)
    - Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das Standesamt des letzten Wohnsitzes (max. 6 Monate gültig)
    - erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt)

    8.
    Verlobte*r polnisch, in Polen geboren, in Polen 1x verheiratet und rechtskräftig in Polen geschieden nach 01.05.2004
    - Reisepass/Identitätskarte
    - mehrsprachige Geburtsurkunde (maximal 6 Monate alt)
    - mehrsprachige Eheurkunde (Vorehe)
    - Scheidungsurteil (Übersetzung nicht notwendig)
    - Art 39 Brüssel II Bescheinigung über die Ehescheidung (ausgestellt durch das Scheidungsgericht)
    - Ehefähigkeitszeugnis (muss in der Regel übersetzt werden von einem*einer anerkannten Übersetzer*in, www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), (max. 6 Monate gültig)
    - erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*

    9.
    Verlobte*r belgischer Staatsbürger*in, in Belgien geboren, ledig, Wohnsitz in Belgien:
    Vorlage der Anmeldung ist beim Oberlandesgericht Köln notwendig, von daher müssen alle Urkunden selbst besorgt werden! Die Dauer des Verfahrens verlängert sich entsprechend!
    - Reisepass/Identitätskarte
    - mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell)
    - Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der belgischen Konsulates in Berlin (max. bei Antragstellung 6 Monate alt)
    - Einkommensnachweis letztes monatliches Netto (beider Verlobten)
    - erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt)

    Für alle Unterlagen, die am Ende Zeile mit * markiert sind gilt Folgendes:

    Die Unterlagen, die in Aachener Registern hinterlegt sind (Geburten-/Eheregister und Melderegister), werden von uns gebührenpflichtig für sie beschafft! Alle anderen Unterlagen müssen Sie eigenständig bei den zuständigen Stellen anfordern.

    Alle Unterlagen sind im Original beizubringen!


    Für Rückfragen bzw. eine Beratung über die von Ihnen beizubringenden Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ihrer Heirat in Aachen finden Sie auch auf aachen.de.

    Stand 08.02.2023

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

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    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

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    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Standesamt Aachen

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    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung von Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
    • Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr (für die gerichtliche Entscheidung)

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Anmeldung der Eheschließung (Deutsche, ohne Auslandsbezug) 40,00 €
    Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbezug 66,00 €
    Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
    Auszug aus dem Personenregister je 10,00 €
    Einsicht in das Melderegister je 3,00 €
    Eheurkunde 10,00 €, jede Weitere 5,00 €
    mehrsprachige Eheurkunde 10,00 €, jede Weitere 5,00 €
    Familienstammbuch (je nach Ausführung, keine Pflichtabnahme!)
    Trauung Nachmittags oder Samstags (außerhalb der Öffnungszeit) 66,00 €
    spezielle Trauorte  (siehe Informationen zu den Örtlichkeiten)
    Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen:
    z.B. eidesstattliche Versicherung Dolmetscher 21,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de