Kreistagswahl
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sie sind zur Europawahl am 09.06.2024 wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein "Kreuz" machen?
Dann melden Sie sich!
Die Stadt Dülmen ist auf Ihre Mitarbeit in einem der 33 Wahlvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Am Wahltag trifft sich der achtköpfige Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 Uhr und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Was ist zu tun?
Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem achtköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher/in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, für das leibliche Wohl vor Ort wird gesorgt.
Auskunft erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.
Jetzt als Wahlhelfer/in melden!
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
ggf. Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- §26 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
Verfahrensablauf
Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Dülmen