KreistagswahlOnline erledigen

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

    Sie sind zur Europawahl am 09.06.2024 wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein "Kreuz" machen?

    Dann melden Sie sich!

    Die Stadt Dülmen ist auf Ihre Mitarbeit in einem der 33 Wahlvorstände angewiesen.

    Wann und wo?

    Am Wahltag trifft sich der achtköpfige Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 Uhr und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.

    Was ist zu tun?

    Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem achtköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher/in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.

    Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, für das leibliche Wohl vor Ort wird gesorgt.

    Auskunft erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.

    Jetzt als Wahlhelfer/in melden!


    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_71fc39aed288786483e73fd2cee30a6f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Organisation und ZVS

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de