Kreistagswahl

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.

    Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

    Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c6040e88dffcdd8bb33d09d1972afe35

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -120, -246 oder -117 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.

    Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer werden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern sowie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bereitgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de