Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Nach § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), neuntes Kapitel, können für die Kosten einer Bestattung Beihilfen übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.   Zu den Verpflichteten im Sinne des § 74 SGB XII gehören:  
    • Erben (§1968 BGB),
    • Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB) sowie
    • Ordnungsrechtlich Verpflichtete gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (BestG NRW). Hierbei handelt es sich um Ehegatten, Lebensparter, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).

    Zuständig für die Übernahme der Bestattungskosten ist das örtliche Sozialamt, in dem der Sterbeort liegt. Sofern der verstorbene Leistungen nach dem SGB XII erhalten hat, ist der Träger zuständig, der die Leistungen nach dem SGB XII gewährt hat.   Detaillierte Informationen können Sie dem Informationsblatt Bestattungskosten entnehmen.  

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2711

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de