Hilfe in anderen LebenslagenOnline erledigen

    Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Hilfe in anderen Lebenslagen,

    hierzu zählen:

    • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
    • Altenhilfe
    • Blindenhilfe
    • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
    • Bestattungskosten
    • Schuldnerberatung

    Beispielhaft Bestattungskosten
    Sofern der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes keine Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Hilfe in Einrichtungen) erhielt, ist das Sozialamt des Sterbeortes für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten zuständig. Das gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Todes Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oderSozialgeld) erhielten.

    Zur Tragung der Bestattungskosten sind nach dem Erb- und Unterhaltsrecht die Verwandten des/der Verstorbenen gesamtschuldnerisch verpflichtet. Sofern keiner der Verpflichteten finanziell in der Lage ist, die Kosten der Bestattung zu tragen, können die Verpflichteten einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_158e6fdc3787990de4fdf5aee483bb5c

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    A 50 - Sozialamt

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    Technisch geändert am 25.08.2023

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    Fax: 02404 57999-444

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    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Um Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten zu können, ist die Vorlage diverser Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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