Hilfe in anderen Lebenslagen
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Hilfe in anderen Lebenslagen,
hierzu zählen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
- Schuldnerberatung
Beispielhaft Bestattungskosten
Sofern der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes keine Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Hilfe in Einrichtungen) erhielt, ist das Sozialamt des Sterbeortes für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten zuständig. Das gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Todes Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oderSozialgeld) erhielten.
Zur Tragung der Bestattungskosten sind nach dem Erb- und Unterhaltsrecht die Verwandten des/der Verstorbenen gesamtschuldnerisch verpflichtet. Sofern keiner der Verpflichteten finanziell in der Lage ist, die Kosten der Bestattung zu tragen, können die Verpflichteten einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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