Europawahl Durchführung

    Wahlraumsuche für die Europawahl 2024

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Das Kommunale Wahlbüro bietet Ihnen als besonderen Service die Wahlraumsuche an.

    Über diesen Service können Sie selbständig herausfinden, welchem Wahlraum Ihre Wohnsitzadresse zugeordnet ist. Geben Sie dazu in der Adresssuche Ihre Meldeadresse ein und das System zeigt Ihnen an, in welchem Dortmunder Wahlraum Sie bei der Europawahl wählen können.

    Nutzen Sie die Wahlraumsuche bitte nur wie oben beschrieben. Informationen über die Dortmunder Wahlgebiete und die Wahlräume können Sie über den Service "Übersicht der Wahlgebiete für die Stadt Dortmund" abrufen.

    Selbstverständlich erhalten alle Wahlberechtigten auch zur Europawahl eine Wahlbenachrichtigung, auf welcher der zugeordnete Wahlraum eingetragen ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2595b0b4efcf64d209e7cc15569d190f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 25-27

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-10931

    Fax: +49 231 50-10931

    E-Mail: wahlen@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de