Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen).

    • Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
    • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
    • Beschaffung von Wahlräumlichkeiten und Hilfsmitteln für die Durchführung
    • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
    • Einrichtung eines Briefwahlbüros
    • Organisation am Wahltag
    • Erhebungsermittlung am Wahltag
    • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
    • Prüfen der Wahlniederschriften

    Die jeweilige Wahl wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem für Sie darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, welcher auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet (Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.

    Für die Landtagswahl 2022 ist das Briefwahllokal Montags bis Freitags von 08:30 Uhr  - 12:30 Uhr für Sie geöffnet. Das Briefwahllokal finden Sie im Foyer des Rathauses. 

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Wahlgesetze
    (Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e41524d8d6eeca375c0540da4881600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de