Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen).
- Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
- Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
- Beschaffung von Wahlräumlichkeiten und Hilfsmitteln für die Durchführung
- Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
- Einrichtung eines Briefwahlbüros
- Organisation am Wahltag
- Erhebungsermittlung am Wahltag
- Veröffentlichung von Wahlergebnissen
- Prüfen der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem für Sie darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, welcher auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet (Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.
Für die Landtagswahl 2022 ist das Briefwahllokal Montags bis Freitags von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr für Sie geöffnet. Das Briefwahllokal finden Sie im Foyer des Rathauses.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02591 926-100
Fax: 02591 926-109
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdinghausen
Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lüdinghausen
Verfahrensablauf
Hinweise für Lüdinghausen
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lüdinghausen
Weitere Informationen
Hinweise für Lüdinghausen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
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