Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -120, -246 oder -117 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer werden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern sowie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bereitgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Alfter