Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
In der sechsten Auflage des Fonds mit dem neuen Namen "Öcher Perlen - Fonds für eine lebenswerte Innenstadt" soll weiterhin verstärkt Anreize zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und der Stadtteile sowie zur Schaffung von Erlebnissen, z. B. durch die Durchführung von Veranstaltungen und die gemeinsame Außendarstellung, schaffen.
Ab sofort bis zunächst zum 30.11.2024 können Einzelhandels-, Gastronomie- und Handwerksbetriebe sowie Eigentümer*innen von Immobilien, die an diese Zielgruppen vermietet sind, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Aachen einen Antrag im Rahmen des Fonds stellen (Zusammenschlüsse von mind. drei Unternehmen notwendig). Das Auswahlgremium entscheidet schnellstmöglich über die eingegangenen Anträge. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss für die Belebung der Innenstadt und den Stadtteilen.
Thema der sechsten Auflage des Fonds sind "Öcher Einkaufserlebnisse im Winter und Frühjahr". Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Sachausgaben, die mit dem zuvor genannten Thema zu tun haben, aus den folgenden Bereichen:
- (Gemeinsame) Gestaltungsmaßnahmen zur Attraktivierung eines Standortes, z. B. einheitliche Straßendekoration i. R. der Bestimmungen der aktuellen Sondernutzungssatzung
- Veranstaltungen, (der Eintritt muss kostenfrei sein), z. B. anlässlich von Sonderöffnungszeiten (z. B. Late-Night-Shopping, Sonderaktionen an verkaufsoffenen Sonntagen), gastronomische, kulturelle oder sportliche Events, Straßenfeste und damit verbundene Marketingmaßnahmen
- Unterstützung von gemeinschaftlichen und temporären Nutzungen oder Gestaltungen von (leerstehenden) Ladenlokalen und deren Schaufenstern (in Abstimmung mit dem/der Eigentümer*in, z. B. Pop-up-Markt)
Gesucht werden kreative und originelle Ideen, die über den normalen Geschäftsbetrieb bzw. die Aktivitäten der Interessen-, Werbe- oder Straßengemeinschaft hinausgehen.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10.000 Euro.
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Fördermittel werden nach der Bewilligung vorschüssig bereitgestellt und müssen bis zum Ende der Umsetzungsphase (sechs Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids) für das beantragte Projekt verausgabt werden. Für jede*n Antragssteller*in wird grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach diesen Richtlinien gewährt. Dies bedeutet auch, dass bereits geförderte Maßnahmen nicht erneut gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
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Das Programm wird begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa. Weitere Infos siehe www.aachen.de/wirtschaft
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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