Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Um Veranstalterinnen und Veranstaltern die Abläufe zu erleichtern, gibt es im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp eine Koordinationsstelle für öffentliche Veranstaltungen. Diese steht Ihnen als Ansprechpartnerin für jegliche Fragestellungen zu Ihrer Veranstaltung zur Verfügung. Hier stellen Sie Ihren Antrag und werden bis zur erfolgreichen Durchführung Ihrer Veranstaltung begleitet.
Den Online-Antrag für die Erteilung einer Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes finden Sie hier oder im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Zu Ihrem Antrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Liste mit Ansprechpartnern/Telefonliste und Zuständigkeiten gemäß der bereitgestellten Anlage 1
- Lageplan des Veranstaltungsortes/-geländes im Maßstab 1:500
- Grundrisse im Maßstab 1:500
- Bestuhlungsplan
- Aufplanung der Stände
Je nach Art und Größe der geplanten Veranstaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Potenzielle Veranstalter von Großveranstaltungen sollten sich bereits in der Planungsphase mit der Stadt Espelkamp in Verbindung setzen, um die Anforderungen und die Zeitschiene für das Genehmigungsverfahren abzustecken.
Der zuständige Ansprechpartner leitet die Veranstaltungsanfrage den zuständigen Ämtern zu und schaltet bei Großveranstaltungen ein Koordinierungsgremium ein.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Durch die Vielzahl beteiligter Stellen wird empfohlen, den Antrag 3 Monate vor dem Veranstaltungsdatum zu stellen. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zugestellt werden können.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Laut Ministerium für Inneres und Kommunales NRW liegt eine Großveranstaltung vor, wenn
- mindestens 100.000 Besucher erwartet werden,
- mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder
- ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.
Für Großveranstaltungen wird mit dem Genehmigungsantrag ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern gefordert.
Auch bei kleineren Veranstaltungen mit besonders hohem Gefährdungspotential kann bereits ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Das Sicherheitskonzept beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Großveranstaltung vom Veranstalter vorzusehen sind.
Das Genehmigungsverfahren ist dadurch noch umfanglichreicher geworden und benötigt einen längeren Vorlauf. Neben Bauaufsicht, Ordnungsbehörde, Feuerwehr und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Daher muss von der Beantragung bis zur Genehmigung mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden, vorausgesetzt, dass alle Antragsunterlagen vollständig sind. Der lange Vorlauf ist auch für Veranstalter wichtig, um z.B. rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordnungs- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
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