Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (z.B. Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten, Straßenfeste, Rennsport) muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden und sich auf den Straßenverkehr auswirken könnten.
Bei sogenannten Großveranstaltungen sind besondere Vorkehrungen erforderlich, die häufig großen zeitlichen Vorlauf erfordern. Es ist sinnvoll, dazu frühzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen, um die Vorgehensweise abzuklären.
Ortsübliche Prozessionen bzw. andere kirchliche Veranstaltungen und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im Rahmen des üblichen Verkehrs stattfinden, erfordern keine Erlaubnis und müssen der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden.
Die Erlaubnis (Anordnung) ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Ausnahme:
für Veranstaltungen, die in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stattfinden, sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax oder Online gestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antrag
- Ggf. Karten, Streckenplan bzw. -beschreibung zur Veranschaulichung
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh