Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (z.B. Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten, Straßenfeste, Rennsport) muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden und sich auf den Straßenverkehr auswirken könnten.

    Bei sogenannten Großveranstaltungen sind besondere Vorkehrungen erforderlich, die häufig großen zeitlichen Vorlauf erfordern. Es ist sinnvoll, dazu frühzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen, um die Vorgehensweise abzuklären.

    Ortsübliche Prozessionen bzw. andere kirchliche Veranstaltungen und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im Rahmen des üblichen Verkehrs stattfinden, erfordern keine Erlaubnis und müssen der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden.

    Die Erlaubnis (Anordnung) ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Ausnahme:
    für Veranstaltungen, die in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stattfinden, sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.

    Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax oder Online gestellt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45b356595b818d9af13aa4d20b1e6be3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    Fax: 05241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag
    2. Ggf. Karten, Streckenplan bzw. -beschreibung zur Veranschaulichung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de