Veranstaltung ErlaubnisOnline erledigen

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Das Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit (ZVK) begleitet Veranstaltungen in den Stadtbezirken Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg und Gadderbaum als einheitliche Anlaufstelle für Veranstalter. Die Bezirksämter sind für die jeweiligen Stadtbezirke zuständig.

    Dabei dienen ZVK und Bezirksämter als erster Ansprechpartner, bündeln Informationen und stimmen notwendige Anträge und Stellungnahmen mit weiteren städtischen und externen Dienststellen ab.

    Weitergehende Informationen finden Sie auf www.bielefeld.de/veranstaltungskoordination.

    Der Erfassungsbogen kann unabhängig vom Stadtbezirk genutzt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5d1e74f3f1302b463e66b695e3343be

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5651

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit ZVK

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3315

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5577

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Folgende Informationen benötigen Sie, um das Online-Formular auszufüllen:

    • Persönliche Daten des Veranstalters/ der Veranstalterin
    • Allgemeine Angaben zur Veranstaltung
      - Kurze Beschreibung der Veranstaltung
      - Maximale Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen
    • Angaben zum Veranstaltungsort
      - Adresse/ Platz
      - Art der Fläche (öffentlich/ privat)
      - Größe der Fläche
      - Straßensperrungen und sonstige Auswirkungen auf Straßen, Wegen und Plätzen
    • Angaben zu Aufbauten und baulichen Anlagen
      - Art der Bauten/ Anlagen
      - Maße der Bauten/ Anlagen
    • Ausstattung der Veranstaltung (z. B. Angaben zu Beschallungszeiten)

    Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Online-Formular auszufüllen (maximal 25 MB pro Anlage):

    Vorläufige Aufbaupläne (inkl. Größenangaben der Stände, Zelte oder Buden oder dergleichen), Abstände zu bestehenden Gebäuden sind darzustellen, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern sowie Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind kenntlich zu machen im Maßstab 1:500.

    Wenn Sie noch keine maßstabsgerechten Pläne vorliegen haben, nutzen Sie bitte den Online-Kartendienst der Stadt Bielefeld (www.stadtplan.bielefeld.de). Eine Erläuterung der Funktionen finden Sie unter dem Symbol "Werkzeuge" und "Hilfe starten".

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Durch die reine Anzeige der Veranstaltung und Beratung entstehen keine Kosten. Kosten entstehen erst, wenn Genehmigungen beantragt werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de