Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Oberbergischen Kreis, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen aber auch durch Märsche oder Festumzüge der Fall sein.
    Für Veranstaltungen, welche in den Städten Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald sowie in den Gemeinden Morsbach und Reichshof durchgeführt werden, sind die Anträge bei den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern einzureichen.
    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_27901f937b04ea2d70e3dd39af7d573d

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    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung, Verkehrsrechtliche Genehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit unterschriebener Veranstaltererklärung,
    • ein Verkehrsregelungskonzept und/oder ein Streckenplan.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
    E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de