Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Oberbergischen Kreis, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen aber auch durch Märsche oder Festumzüge der Fall sein.
Für Veranstaltungen, welche in den Städten Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald sowie in den Gemeinden Morsbach und Reichshof durchgeführt werden, sind die Anträge bei den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern einzureichen.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit unterschriebener Veranstaltererklärung,
- ein Verkehrsregelungskonzept und/oder ein Streckenplan.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis