Veranstaltung Erlaubnis
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Planung und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Schützen-, Straßen-, Sommer- und Vereinsfeste, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert sorgfältige Vorbereitung.
Hier sind einige Tipps für die Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen.
Es ist wichtig, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und Regeln zu beachten, um eine reibungslose Veranstaltungsdurchführung sicherzustellen.
1. Baurechtliche Genehmigung
Für Veranstaltungen in Scheunen oder Hallen kann eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) erforderlich sein.
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2. Weitere Genehmigungen
Für Veranstaltungen können zusätzliche Erlaubnisse nötig sein. Um den Antragsaufwand zu minimieren, genügt es, die Veranstaltung mindestens 6 Wochen vor Beginn bei der koordinierenden Stelle anzumelden. Die Anzeige wird dann an die zu beteiligenden Stellen weitergeleitet, die dann die erforderlichen Erlaubnisse erteilen.
2.1 Abgabe von alkoholischen Getränken
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken bei der Veranstaltung wird eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz benötigt. Diese erlaubt den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Bedingungen. Wenn Sie die Getränke selbst verkaufen, erhalten Sie diese Erlaubnis automatisch. Falls jemand anders den Ausschank übernimmt, muss eine separate Genehmigung beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Onlineformular oder Antragsvordruck
2.2 Darbietung von Musik
Für Live-Musik oder Musik von Tonträgern kann eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sein.
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2.3 Verkehrsregelung
Der Veranstalter muss möglicherweise ein Verkehrsregelungskonzept vorlegen, um Verkehrsprobleme zu vermeiden. Bei Rückfragen können Sie sich hier informieren.
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2.4 Nutzung einer Fläche
Für die Nutzung einer öffentlichen oder städtischen Fläche benötigen Sie eine separate Erlaubnis.
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3. Sonstige Hinweise
- Für Fragen zum Jugendschutz, Veranstaltungen von anerkannten Jugendhilfeträgern oder Brauchtumspflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Viersen unter Tel.: 02162 / 101-0 oder die zuständige Sachbearbeitung.
- Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW.
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- Bei Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe beachten Sie bitte die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Kreises Viersen.
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Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
- Sicherheitskonzept
- Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
- Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
- Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
- Nachweis einer Veranstalterversicherung
- Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
- Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Viersen