Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Straßenbau
Grundstückszufahren (zum Beispiel bei neuen Garage oder Carports) erfordern in der Regel eine Bordsteinabsenkung im Bereich der Gehwegüberfahrt. Diese Bordsteinabsenkung ist - ebenso wie der Bau einer Garage / eines Carports - vor der Ausführung durch die Stadt Kamen zu prüfen und anzuordnen. Für die Ausführung kommen nur durch die Stadt Kamen zugelassene Straßenbaufirmen mit entsprechendem Nachweis der Sachkunde in Frage. Auch andere Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich müssen der Stadt Kamen angezeigt werden und bedürfen einer Anordnung.
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Ansprechpartner
Stadt Kamen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2307/148 2611
E-Mail: tiefbau@stadt-kamen.de
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erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kamen
50,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Kamen