Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Witten. Um eine Gehwegüberfahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Witten zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt, wird ein Mitarbeiter für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Der Antragsteller erhält die Genehmigung zur Ausführung der Gehwegüberfahrt und kann nun einen Tiefbauunternehmer seiner Wahl mit den Arbeiten beauftragen. Wichtig ist, dass nur eingetragene Tiefbauunternehmen zugelassen werden können. Das beauftragte Tiefbauunternehmen hat sich vor Beginn der Arbeiten mit dem Tiefbauamt in Verbindung zu setzen. Sind die Arbeiten beendet, ist das Tiefbauamt davon in Kenntnis zu setzen. Ein Mitarbeiter für technische Angelegenheiten wird die Örtlichkeit erneut besichtigen und die neu erstellte Gehwegüberfahrt bei Mängelfreiheit abnehmen. Wurden Mängel bei der Erstellung festgestellt, müssen diese beseitigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2302/581-4516

    E-Mail: tiefbauamt@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2302/581-4516

    E-Mail: tiefbauamt@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    66.1.2 Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Dem Antrag auf Anlegung einer Gehwegüberfahrt ist eine Planskizze der betroffenen Örtlichkeit beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Für diese Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,00 EUR zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gehwegüberfahrt Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de