Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Die Erlaubnis einer Sondernutzung für Privatpersonen und Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen nutzen wollen, ist notwendig für:
- die Lagerung von Gegenständen aller Art
- das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
- die Verteilung von Werbematerial
- das Anlegen von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
- das Anlegen einer Überfahrt oder Zufahrt über Gehwege oder Radwege
- die Aufstellung von Plakaten, Wahlplakaten, und private Hinweisschilder
Die Beantragung erfolgt online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW.
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Ansprechpartner
Stadt Petershagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495702822233
E-Mail: sondernutzungen@petershagen.de
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Petershagen
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Die Stadt Petershagen ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Sie können gerne eine E-Mail an sondernutzungen@petershagen.de senden. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Gebäude und Liegenschaften
Otto-Lilienthal-Weg 29
32425 Minden
Tel.: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
gebaeude@minden-luebbecke.de
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld
www.strassen.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Petershagen