Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Waltrop

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straßen aus erreichen zu können.

    Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Waltrop zu stellen. Dieser Antrag kann nun auch digital über das Serviceportal der Stadt Waltrop gestellt werden. Sobald der Antrag vorliegt, wird ein:e Mitarbeiter:in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückszufahrt möglich ist.

    Ist dies der Fall, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Auflagen. Ist der Bau nicht möglich, wird einablehnender Bescheid mit der entsprechenden Begründung erteilt.

    Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass die Firma eine Zulassung der Stadt Waltrop benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und des Gartenlandschaftsbaus.

    Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer/einem Mitarbeiter:in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann.

    Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Waltrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstr. 1

    45731 Waltrop

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492309930257

    E-Mail: verkehrsbehoerde@waltrop.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grünflächen und Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 1

    45731 Waltrop

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0 23 09) 930-238

    Fax: (0 23 09) 930-300

    E-Mail: michaela.hesselmann@waltrop.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Waltrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstr. 1

    45731 Waltrop

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492309930257

    E-Mail: verkehrsbehoerde@waltrop.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waltrop

    • Antrag
    • Lageplan mit eingezeichneter Zufahrt
    • Foto der aktuellen IST-Situation

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waltrop

    Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung.

    Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage.

    Bitte bachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühr rechtswirksam wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Waltrop

    Für die Genehmigung und Abnahme von Grundstückszufahrten ist eine einmale Verwaltungsgebühr i.H.v. 46,00 € zu entrichten. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waltrop.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de