Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Erlaubnis für eine Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung beantragen gem. § 18 StrWG NRW

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden (§ 18 StrWG NRW).

    Nach Erteilung der Erlaubnis kann der Grundstückseigentümer die Maßnahme durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen lassen. Der Fachbetrieb muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein. 
    Alle Ausgaben, die mit dieser Maßnahme anfallen, trägt der Grundstückseigentümer. Auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges ist zu achten, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen.

    Beachten Sie bitte den Detailplan einer Regel-Absenkung.

    Kontakt

    Jens Kozian
    Kommunaler Servicebetrieb Datteln
    Straßenbau
    Emscher-Lippe-Str. 12 
    45711 Datteln

    Telefon: 0 23 63/ 107 314

    E-Mail: jens.kozian@stadt-datteln.de

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    Technisch geändert am 29.04.2022

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    Technisch geändert am 02.05.2023

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    Ansprechpartner

    Stadt Datteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Emscher-Lippe-Str. 12

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492363376

    E-Mail: michael.drees@stadt-datteln.de

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    Technisch geändert am 19.08.2022

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    Straßenbau / Vermessung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-376

    Fax: 02363/107-629

    E-Mail: strassenbau@stadt-datteln.de

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    Technisch geändert am 05.01.2023

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    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Ausführung durch eingetragenen Fachbetrieb, Detailplan beachten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Gebühr für die Genehmigung: 216,00 €

    Baukosten je nach Maßnahme, eventuell Kosten für Absperrungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de