Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- § 18 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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