Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig:
- Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün)
- Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und -anlagen
- Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen
- Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor
- Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten
- Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen
- Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet
- Zuschussangelegenheiten
- Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern
- Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge
Allgemeine Ziele:
- Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
- wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen
- Verbesserung der Anliegerstraßen
- Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren
- Funktionserhaltung der Straßenentwässerung
Zielgruppen:
- EinwohnerInnen
- VerkehrsteilnehmerInnen
- Gewerbetreibende
- Investoren und private Erschließungsträger
Unterlagen:
- In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich.
- Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath
- Erschliessungsgeitragssatzung
- Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath