Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Zur Befahrung der Grundstücke (Garage, Stellplätze) ist es erforderlich, den Gehweg zu überqueren. Dieser ist im Regelfall durch einen Hochbord von der Straße abgetrennt. Im Bereich von Garagenzufahrten müssen daher Gehwegabsenkungen angelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
Es ist ein formloses Schreiben mit der Beschreibung der geplanten Gehwegabsenkung und einem Lageplan einzureichen.
Gebühren:
40,00 €
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)